Mitgliedschaft

Satzung | Stand November 2020

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Präambel

Die Mitglieder von M I M geben sich zum Ziele, die glaubhafte und sinnvolle Darstellung der europäischen Geschichte im Zeitraum 1340( +/- 10) Jahre n. Chr. durch folgende Satzung:

  1. Name und Sitz des Vereins
    1.1 Der Verein führt den Namen: M I M| InteressenGemeinschaft Mensch im Mittelalter. Er ist beim zuständigen Vereinsregister eingetragen unter der Nummer VR 1972 und führt den Zusatz “e.V.“
    1.2. Sitz des Vereines ist Mühlheim am Main.
    1.3. Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Kalenderjahr.
  2. Zweck der Interessengemeinschaft
    2.1. Die Mitglieder von M I M verpflichten sich, in kollegialer Zusammenarbeit die Darstellung des Zeitraums 1340(+/- 10) Jahre n. Chr., der von und als Teil des Spätmittelalters definiert wird, umzusetzen.
    2.2. Die Mitglieder von M I M verpflichten sich, den Begriff Mittelalter, bzw. Spätmittelalter als Qualitätsbegriff zu vertreten und in allen Handlungen zu achten.
    2.3. Zu diesem Zweck haben sich die Mitglieder von M I M auf einen Mindeststandard geeinigt, der insbesondere auf die realisierbare darstellerische Authentizität in Ausrüstung, Kleidung und Auftreten der historischen, sowie fiktiven Personen abzielt. (siehe auch Anlage II – Interne Richtlinien)
    2.4. Eine Zusammenarbeit mit Verbänden und anderer ernsthaft interessierter Personenkreise ist erwünscht.
    2.5. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des traditionellen Brauchtums.
    2.6. Diese Brauchtumspflege und -förderung wird insbesondere durch Darstellung und die aktive Vermittlung von historischem Wissen und Tätigkeiten im Rahmen des Reenactments eines regionalen Haushalts aus der Zeit des 14. Jhdt. verwirklicht. Die Mitglieder des Vereins nehmen an regelmäßigen öffentlichen Veranstaltungen teil und vermitteln den Museums- und Festbesuchern anhand moderierter Module anschaulich Handwerkstechniken und die Lebensumstände des frühen Spätmittelalters. Des Weiteren vermittelt der Verein Wissen durch Besuche an Schulen, Kindergärten und anderen Lehreinrichtungen (z.B. Hochschulen und Universitäten).
    2.7. Der Verein erforscht und erprobt in Theorie und Praxis den Umgang mit mittelalterlichen Geschützen, Hieb-, Stich- und Schusswaffen. Zu diesem Zweck sammeln seine Mitglieder verfügbare Informationen über dieses Thema, werten diese aus und setzen sie in die Praxis um. Dazu gehören auch das „blinde“ und das „scharfe“ Schießen mit mittelalterlichen Feuerwaffen und die Verwendung von Schwarzpulver in geeignetem Rahmen. Mitglieder, die eine solche Darstellung anstreben, sind verpflichtet, zunächst einen Sprengstofferwerbsschein zu erwerben.
  3. Grundsätze und Selbstlosigkeit
    3.1. M I M ist als Interessengemeinschaft beauftragt, in umfangreicher Öffentlichkeits- und Informationsarbeit, die Arbeit an unserer Geschichte und die Arbeit der M I M| Mitglieder der Bevölkerung nahe zu bringen und eine anerkannte Vertretung bei Publikum, Politik, Wirtschaft und Kultur zu sein.
    3.2. M I M verfolgt ihre Ziele ohne politische und weltanschauliche Ziele, und bekennt sich zu den Grundwerten des Grundgesetzes.
    3.3. M I M duldet keinerlei extremistische Aktivitäten politischer oder religiöser Art in seiner Mitgliedschaft.
    3.4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereines. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

    Organisatorische Struktur von M I M

  4. Grundstruktur
    4.1. M I M besteht aus der Mitgliedsversammlung und dem geschäftsführenden Vorstand.
    4.2. Der Antrag auf Aufnahme und die Kündigung der Mitgliedschaft bedürfen der Schriftform.
  5. Mitgliedschaft
    5.1. Aktives Mitglied in M I M kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Fördermitglied kann darüber hinaus auch eine juristische Person werden.
    5.2. Stimmberechtigt sind alle aktiven Mitglieder.
    5.3. Die Bewerbung um die aktive Mitgliedschaft (Anwärterschaft) beginnt mit der schriftlichen Bestätigung des Aufnahmeantrags durch den Vorstand. Zuvor sollte sich der potentielle Anwärter der Mitgliederversammlung persönlich vorgestellt haben
    5.4. Bewerber um die aktive Mitgliedschaft (Anwärter) bei M I M können nach einer Beurteilung und einer Befragung der Mitgliederversammlung, den Status des aktiven Mitglieds erhalten. Aufnahmekriterien sind die Qualität der Ausrüstung in Sinne größtmöglicher, historischer Richtigkeit und die Eingliederungsbereitschaft in die bestehende Gemeinschaft. Die Aufnahmeentscheidung hat nach einer angemessenen Probezeit zu erfolgen.
    5.5. Zur Aufnahme bedarf es einer 2/3-Mehrheit im Rahmen einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung.
    5.6. Die Anwärterschaft endet automatisch, wenn der Anwärter nicht innerhalb von 2 Jahren die gestellten Anforderungen erfüllt hat. Ausnahmen bedürfen einer dokumentierten Entscheidung des Vorstands.
    5.7. Die Anwärterschaft kann während der Probezeit einseitig beendet werden, Gründe für die Beendigung sind: Grober Verstoß gegen die Ziele von M I M, interessenschädigendes Verhalten, Nichtzahlung des fälligen Mitgliedsbeitrages. Diese Beendigung bedarf der Schriftform und ist nach einer Entscheidung der Mitgliederversammlung durch den Vorstand aussprechbar.
    5.8. Für alle Dokumente in Ton-, Bild- und Schriftform diemimerbracht werden, überträgt das Mitglied M I M die einem Urheber zustehenden Rechte, die auch nach seinem Ausscheiden aus dem Verein erhalten bleiben.
  6. Beendigung der Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft endet durch:
    6.1. Austritt. Der Austritt wird wirksam zum Ende des Quartals, in dem der Austritt schriftlich erklärt wurde. Die Haftung des Mitglieds erstreckt sich in diesem Fall nur auf die bis zum Austrittsdatum geschlossenen Verträge und Verpflichtungen.
    6.2. Den Tod des Mitgliedes.
    6.3. Ausschluss. Gründe für den Ausschluss sind: Grober Verstoß gegen die Ziele vonMIM, interessenschädigendes Verhalten, Nichtzahlung des fälligen Mitgliedsbeitrages. Im Falle eines Ausschlusses, wird dem Mitglied nach einer Anhörung vor dem Vorstand eine schriftliche, seitens des Vorstands ausgesprochene, Kündigung unter Angabe des Grundes vorgelegt. Diese Kündigung bedarf der Schriftform.
    6.4. Die Mitgliedschaft in M I M erlischt automatisch, wenn das Mitglied ein Jahr mit der Entrichtung seines Jahresbeitrages überfällig ist. Die Pflicht zur Entrichtung der Mitgliedsbeiträge wird durch die Beendigung der Mitgliedschaft im laufenden Kalenderjahr nicht berührt. Ausnahmen bedürfen einer dokumentierten Entscheidung des Vorstands.
  7.  Mitgliedsbeiträge
    7.1. Es wird zur Deckung der Kosten ein jährlicher Beitrag erhoben. Die Höhe des Betrages wird jährlich auf der Jahreshauptversammlung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit festgelegt.
    7.2. Rechenschaft über die Ausgaben legt der Finanzverwalter einmal jährlich auf einer Mitgliederversammlung (i.d.R. Jahreshauptversammlung) ab. Zur Kontrolle werden Kassenprüfer von der Mitgliederversammlung eingesetzt.
  8. Mitgliederversammlung
    8.1. Im Einzelfall kann die Versammlungsleitung Fördermitgliedern und Bewerbern um die aktive Mitgliedschaft ein Vortragsrecht geben, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.
    8.2. Die Mitgliedervollversammlung (Jahreshauptversammlung) erfolgt einmal jährlich nach Ende der „aktiven Saison“ im 4. Quartal eines jeden Geschäftsjahres. Die Einladung zu dieser erfolgt schriftlich (per E-Mail) durch den Vorstand, und muss den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor dem Termin der Jahreshauptversammlung zugehen.
    8.3. Die Mitgliedervollversammlung entlastet einmal im Jahr die einzelnen Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer nach öffentlicher Berichterstattung und Besprechung.
    8.4. Die Stimmen der Mitglieder sind nicht übertragbar.
    8.5. Die Briefwahl ist zulässig, wenn eine Bewerbung um ein Amt oder ein Antrag eine Woche nach Mitteilung des Termins für die Jahreshauptversammlung bei dem Vorstand eingegangen ist.
    8.6. Eine Abstimmung kann, auch im Rahmen einer außerordentlichen Vollversammlung, mittels elektronischer Post (E-Mail) erfolgen.
  9. Der Vorstand
    9.1. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihren Reihen den Vorstand, welcher aus vier Vereinsmitgliedern besteht. Diese sind: Der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftführer.
    9.2. Hauptaufgabe des Vorstandes ist die Verwaltung und Koordination von M I M.
    9.3. Bei einer Stimmgleichheit während einer Abstimmung im Vorstand entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden.
    9.4. Alle Aufgaben werden gleichberechtigt von allen Mitgliedern des Vorstandes nach persönlicher Eignung und nach möglichem Zeitaufkommen getragen.
    9.5. Der Vorstand überträgt Aufgaben an einzelne und fachlich kompetente Personen.
    9.6. Der Vorstand ist den Mitgliedern und Anwärtern gegenüber weisungsbefugt und kann dem jeweiligen Mitglied/Anwärter für Verfehlungen eine Abmahnung erteilen, wenn das Mitglied gegen die Ziele von M I M verstößt. Diese bedarf der Schriftform.
    9.7. Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er kann per konstruktivem Misstrauensvotum bei offensichtlicher Unfähigkeit, Untätigkeit oder gravierenden Verstößen gegen die Satzung einzeln oder gegebenenfalls im Gesamten mit einer 2/3 Mehrheit der aktiven Mitglieder abgewählt werden.
    9.8. Der Vorstand erlässt im Rahmen der Grundsätze für alle Mitglieder bindende Ausführungsbestimmungen. (Anlage II – Interne Richtlinien) Gegen diese kann innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe Einspruch erhoben werden.
    9.9. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus, kann der Vorstand ein Ersatz-Mitglied bestimmen. In der nächsten Mitgliedervollversammlung hat jedoch eine ordnungsgemäße Wahl für die verbleibende Amtszeit des Vorstandes zu erfolgen.
    9.10.Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Vertretung und Haftung von M I M
  10. Vertretungsmacht
    10.1.Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von 2 Vorstandsmitgliedern vertreten.
    10.2. Alle anderen aktiven Mitglieder von M I M sind nicht berechtigt, M I M nach außen zu vertreten oder Verträge für M I M abzuschließen.
  11. Haftung von M I M
    11.1.Die Mitglieder von M I M haben bei der Erfüllung ihrer Pflichten nur diejenige Sorgfalt anzuwenden, welche sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen (eigenübliche Sorgfalt).
    11.2.Die Mitglieder haften gegenseitig nicht für einfache Fahrlässigkeit. Gesellschaftsvermögen von M I M 
  12. Gesamthänderische Bindung
    12.1.Die Beiträge der Mitglieder und die durch den Vorstand für M I M erworbenen Gegenstände und Vermögenswerte, werden gemeinschaftliches Vermögen von M I M. (Gesellschaftsvermögen)
    12.2.Die Mitglieder von M I M können nicht über ihren Anteil am Gesellschaftsvermögen verfügen und sind nicht berechtigt Teilung zu verlangen. 
    12.3.Der Jahresüberschuss bleibt als Gewinn- und Investitionsrücklage im Gesamthandsvermögen des Vereins.
    12.4.Der Vorstand entscheidet über die Erstattung von Aufwendungen an die aktiven Mitglieder.
  13. Patenschaften
    13.1.M I M agiert nicht nur auf Märkten, Museen und Burgen, sondern auch Einrichtungen wie Schulen, Heime, Volkshochschulen u.Ä. können von uns betreut werden. Hierbei gelten besonders unsere Qualitätsstandards, denn in Bildungseinrichtungen wird hoher Einfluss auf das Bild des Mittelalters in der Öffentlichkeit genommen.
    13.2.Besonders Patenschaften für Burgen und historische Plätze und Städte bringen eine einmalige Möglichkeit, diese Orte hoher Bedeutung wieder mit mittelalterlichem Leben zu erfüllen, und im Gegenzug über gemeinsame Werbung, Sponsoring und PR dem Verein den Rücken zu stärken.
  14. Auflösung von M I M und Vermögensbindung
    14.1.Die Auflösung von M I M kann auf einer ordentlichen Vollversammlung von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
    14.2.Bei Vereinsauflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den gemeinnützigen Verein: Kultur- und Geschichtsverein 1954 Frankfurt am Main – Seckbach e.V. mit der Auflage, dass dieser die Mittel nur unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte / gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
    14.3.Im Falle der Auflösung des Vereins wird der Liquidator des Vereins gemäß § 76 BGB durch die Mitgliederversammlung bestellt. 
  15. Protokollierung Über den Verlauf der Mitgliederversammlungen und Jahreshauptversammlungen ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Gerichtsstand Für die Interessengemeinschaft gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Offenbach am Main 

Anlage 1

1. Ziel der Gruppe

Unser Ziel ist die glaubhafte Darstellung des deutschen Mittelalters um das Jahr 1340 in Mühlheim am Main, der Bieger Mark und angrenzenden Regionen. Dabei umfasst die Darstellung: Hintersassen, Handwerker und Bürgertum, gehobenes Bürgertum, Kleinadel und Klerus. Unsere Kerndarstellung bilden Haushalte unterschiedlicher sozialer Schichten mit dem Schwerpunkt Alltagsleben und Handwerk. Wir legen größten Wert auf die authentische Darstellung der faszinierenden Facetten des mittelalterlichen Menschen und seines alltäglichen Lebens. Geprägt wird unsere Darstellung von der Achtung und dem Respekt, den wir den Werken und der kulturellen Bedeutung dieser Epoche der Geschichte entgegen bringen. Wir betreiben unsere Darstellung (Reenactment) mit oder ohne Publikum. Das bedeutet für uns, die entsprechende Zeit nachzuleben, soweit dies in der heutigen Zeit machbar ist. Bei einer Veranstaltung mit Publikum bedeutet dies jedoch auch, auf Fragen von Besuchern einzugehen und diese als vorhanden zu betrachten. Darum ist es Voraussetzung, dass jeder Teilnehmer Hintergrundwissen zum Thema Mittelalter, zu seiner Darstellung und deren Tätigkeiten besitzt oder sich erarbeitet. Wir betreiben unser Hobby aus Spaß an der authentischen Darstellung und Freude an lebendiger Geschichte. Deshalb ist es unser Ziel, dass während einer Veranstaltung keine modernen Gegenstände sichtbar sind. Dies gilt bei Tag und Nacht! Verwendete Gegenstände sollten für den Darstellungszeitraum belegbar bzw. in Aussehen und Machart den Originalen, soweit möglich, entsprechen.

2. Struktur der Gruppe

Wir sind ein e.V. Der Halbjahresbeitrag von z.Zt. 30,00 € ist bis 30.06. / 30.12. eines jeden Jahres zu entrichten und wird für Verwaltungsaufgaben, Portokosten, Telefon- und Kopiergeld etc. verwendet. Jugendliche ab 16 Jahren müssen als aktive Mitglieder Beitrag zahlen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre sind bis dahin Anwärter, müssen jedoch keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Es wird nur soviel Gemeingut wie nötig angeschafft. Größere Anschaffungen wie z.B. Zelte oder ähnliche Dinge sollen die Mitglieder untereinander regeln und sich die Kosten teilen. Wenn Veranstaltungen bekannt gegeben werden, sind Zusagen der Mitglieder verbindlich. Absagen sind nur bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu tätigen; dies nur mit triftigem Grund. Absagen nach diesem Zeitpunkt sind nur in “Ausnahmefälle“ (Krankheit, Beerdigung eines Angehörigen etc.) möglich. Wer ohne vorherige Anmeldung bei einer Veranstaltung erscheint, hat kein Recht auf Verpflegung oder Aufwandsentschädigung (Vielleicht findet sich aber je nach Lage eine Lösung). Maßnahmen gegen Fehlverhalten können von der Gruppe beschlossen werden. Jeder haftet für sich selbst (pers. Haftpflicht).

3. Aufnahmen von Mitgliedern

Ein Bewerber beginnt seine Mitgliedschaft als Anwärter und kann mit vollständiger Mindestausrüstung gemäß Standard an Veranstaltungen teilnehmen. Nach Ablauf einer angemessenen Probezeit und nach Teilnahme an einer angemessenen Zahl von Events (in der Regel nach einer aktiven Saison) wird von allen aktiven Mitgliedern über die endgültige Aufnahme des Bewerbers entschieden. Außer der Ausrüstung sind die Kriterien hierfür: Zuverlässigkeit, Sozialverhalten und Hintergrundwissen. Erfolgt keine Beanstandung, beginnt die aktive Vollmitgliedschaft.

4. Sichtbare Gegenstände

Alle neuzeitlichen Gegenstände haben ständig den Augen der Besucher und soweit nur irgend möglich auch anderen Mitgliedern oder anderen Veranstaltungsteilnehmern für die Darstellungszeit verborgen zu bleiben, um das hergestellte Bild nicht zu zerstören. Zu den neuzeitlichen Gegenständen zählen Uhren, Schmuck, Kosmetik, Windeln, Körperschmuck (Piercings), Tatoos etc. Sichtbare medizinische Geräte sind nach Möglichkeit durch eine „unsichtbare“ oder eine der dargestellten Zeit entsprechenden Alternative zu ersetzten. Bei Härtefällen sollte ein Konsens mit der Gruppe zu finden sein! Ideal ist es, erst gar keine neuzeitlichen Dinge in das Lager mitzubringen. Für viele Dinge gibt es historische Lösungen. Sollte es trotzdem aus irgendwelchen triftigen Gründen nicht machbar sein, müssen die neuzeitlichen Dinge für alle anderen Mitglieder oder Besucher unsichtbar und unhörbar bleiben.

5. Verpflegung / Unterbringung / Transport

Sofern die Verpflegung nicht durch die Gruppe organisiert wird, hat sich jedes Mitglied, um seine eigene Verpflegung zu kümmern. Auch hier ist zeitgemäße Verpflegung zu verwenden. Der Verein stellt prinzipiell für kein Mitglied eine Schlafmöglichkeit. Die Zelte sind in der Regel privates Eigentum der Mitglieder. Es besteht kein Anspruch auf einen Schlafplatz. Der Verein stellt prinzipiell keine Fahrmöglichkeit zu den einzelnen Events. Sollte aus logistischer Notwendigkeit ein Transportmittel angemietet werden, entscheidet die Situation über eine eventuelle Mitfahrgelegenheit. Es besteht kein Anspruch auf eine Mitfahrgelegenheit. Zum Transport der persönlichen Dinge sollten nach Möglichkeit historische Transportmittel (Bsp. Truhen, Körbe oder Leinensäcke) verwendet werden.

6. Ablauf einer Veranstaltung

Eine Veranstaltung beginnt mit dem Beladen des Transportmittels am Lager und endet nach dem Ausladen und Einlagern der allgemeinen Ausrüstung. Die Gruppe definiert für jede Veranstaltung abhängig von der Örtlichkeit und nach Art der Veranstaltung den Darstellungsbereich und die Darstellungsdauer. Alle auf einer Veranstaltung anfallenden Aufgaben werden von allen Mitgliedern gemeinsam übernommen. Natürlich können nicht alle gleichzeitig Mahlzeiten zubereiten oder spülen, aber über die gesamte Veranstaltungszeit sollen die Aufgaben von allen Mitgliedern gleichmäßig übernommen worden sein. In der Regel haben wir auf Zelt-Veranstaltungen offene (einsehbare oder begehbare) Zelte. Daher müssen die Zelte so eingerichtet sein, dass keine modernen Gegenstände sichtbar und alle gezeigten Dinge einem historischen Vorbild entsprechen. Der Innenraum des Materialzelts oder der Materiallagerraum stellt eine Sonderzone innerhalb des Darstellungsbereichs dar. Es ist geschlossen zu halten. Rauchen, Eis essen oder Kaffee/Limo trinken, mit dem Handy telefonieren ist nur außerhalb des Darstellungsbereiches erlaubt. Dies gilt für den KOMPLETTEN Darstellungszeitraum einer Veranstaltung.

7. Kinder

Grundsätzlich gelten für Kinder die gleichen Anforderungen an die Ausrüstung wie an Erwachsene. Da Kinder jedoch öfter neue Kleidung und Schuhe benötigen, da sie diese intensiver vertragen bzw. schnell herauswachsen, wären folgende Kompromisse möglich: Die Kleidung kann auch aus Leinen- oder Wollmischgewebe in der definierten Farbpalette bestehen. Nur sichtbare Nähte sind mit der Hand zu nähen. Kinder dürfen moderne Schuhe tragen. Bei anhaltendem Regenwetter oder durchweichten Böden sind für Kleinkinder Matschhose, Regenmantel und Gummistiefel zulässig, Kinder können Gummistiefel anziehen (Die Gesundheit [des Kindes] hat Vorrang vor den Ansprüchen des Hobbys/der Darstellung.) Kinder teilen das Hobby mit den Eltern, daher sind für moderne Kinder nicht-mittelalterliche, aber notwendige Dinge auf Veranstaltungen erlaubt (Kuscheltier, Babybett, Windeln, Schnuller, Babynahrung etc.), sollten jedoch, soweit möglich, wie auch alle anderen modernen Dinge unsichtbar bleiben.

8. Abschlussbemerkungen

Diese Standards stellen nur einen Überblick dar. Da es nicht möglich ist, alle Verhaltensmuster von Menschen hier aufzuführen, sollen diese Regeln nur das darstellen, was ausdrücklich nicht erlaubt und was ausdrücklich gewünscht ist. Diese Regeln sind jederzeit änder-/erweiterbar. Diese Änderungen sind auf einer Mitgliedervollversammlung zu beschließen (2/3 der aktiven Mitglieder, abgerundet) und schriftlich zu fixieren. In allem gelten natürlich die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen in vollem Maße.

Anlage 2

Standards für Darstellung, Kleidung, Accessoires und Ausrüstung Das Ziel unserer Gruppe ist die glaubhafte Darstellung mittelalterlicher Kultur und Alltagslebens um das Jahr 1340. Darstellungen können im Rahmen der Vereinsdarstellung frei gewählt werden. Jedoch muss die gewählte Darstellung zum Darstellungskonzept vonMiMpassen. Auf Ausnahme-Darstellungen (exotische Darstellungen um der Darstellung Willen) ist zu verzichten. Die Darstellung sollte im Vorfeld mit dem Vorstand abgesprochen werden, um Darstellungsüberschneidungen zu vermeiden. Wir definieren das Zeitfenster für das Jahr 1340 +/- 10 Jahre und die Region auf Frankfurt und das heutige Rhein-Main-Gebiet. Kleidung, Accessoires und Ausrüstungsgegenstände müssen zur eigenen Darstellung und zur Rolle passen. Bei der Rekonstruktion der Ausrüstung orientieren wir uns primär an unserer Darstellungszeit und –region. Fehlen regionale Quellen interpretieren wir nicht frei, sondern nutzen Quellen aus anderen Regionen Deutschlands oder ggfs. aus dem angrenzenden Europa. Alle Ausrüstungsgegenstände sollen anhand von Quellen nachweisbar sein. Neben dem Material (Leinen, Wolle, Leder, Horn, Bein, Bronze etc – keine Ausnahmematerialien) soll auch die Machart der Ausrüstungsgegenstände belegbar und gebräuchlich sein. Es ist empfohlen, eine Quellen- und Belegliste für alle Ausrüstungsgegenstände anzulegen, um Rückfragen beantworten zu können. Neben der Ausrüstung wird Grundwissen zu den Lebensumständen der dargestellten Person, zur ausgeführten Tätigkeit und zur allgemeinen Kultur des Mittelalters benötigt. Die Tätigkeiten der Rolle sollen gezeigt und den Besuchern vorgestellt werden können. Wir machen keine Kleiderständerdarstellung!

1. Kleidung

Material: Einheimische Materialien sind zu bevorzugen (Wolle, Flachs- oder Hanfleinen). Importierte Materialien und Mischgewebe (z.B. Seide, Baumwolle (Barchent)) können im Rahmen einer entsprechenden Darstellung verwendet werden. Bei der Auswahl der Stoffe ist auf die belegten Webarten in Verwendung und Häufigkeit zu achten (z.B. Leinwand, Köper, Fischgrat, in Ausnahmefällen passend zur Darstellung und Verwendung auch Brokat). Farben: Naturfarben, durch Pflanzenfärbung entstandene Farben oder Farben, die der historischen Farbpalette entsprechen und für das jeweilige Material möglich waren. Unterkleidung und einfache Kopfbedeckungen sind aus gebleichtem oder rohem Leinen. Die Farbe der Überkleidung muss im Einklang mit der Darstellung stehen. Schnitte und Nähte Die Schnitte entsprechen den Vorbildern der Kleidung des Zeitraums von 1330 –1350 mit Handnaht in entsprechend belegten Stichen. Garne: Leinengarn, Wollgarn und in Abhängigkeit der Darstellung auch Seidengarn Persönliche Accessoires runden das Erscheinungsbild der Darstellung ab.

2. Accessoires

Bei der Auswahl der Accessoires ist auf das stimmige Bild in der Gesamtdarstellung zu achten. Bestimmte Dinge sollen nicht fehlen – denn sie gehören zur Darstellung dazu. Dies gilt für alle dargestellten Rollen unabhängig von der dargestellten sozialen Schicht! (Beispiele: Keine Magd mit seidenbesticktem Almosenbeutel oder Bürger ohne Tasche).

3.Persönliche Ausrüstung

Essgeschirr: Essgeschirr muss zur gewählten Darstellung und zur Region passen. Geräte je nach Tätigkeit: Zur Tätigkeit gehören Geräte (Bsp. Spinnen – Spindel, Nähen – Nadel, Stecknadeln und Faden, Schreiben – Feder und Pergament). Die verwendeten Geräte zur Darstellung der Rolle sollen den historischen Vorbildern entsprechen und belegbar sein. Die Funktion soll präsentiert und den Besuchern erklärt werden können. Satzung | Stand Januar 2015 mim|InteressenGemeinschaftMensch imMittelalter Nachempfindung mittelalterlicher Kultur und Geschichte e.V. Zelte: Immer mehr Veranstalter achten auf historisch korrekte Zelte. Neuanschaffungen sollen daher nach belegbarem Vorbild und in entsprechenden Materialen gestaltet sein.

4. Allgemeine Ausrüstung

Auch für die allgemeine Ausrüstung (Kochkeramik etc.) sollen künftig höhere Qualitätsmaßstäbe gelten, um ein optisch ausgeglichenes Bild zu bieten. Hier gilt der gleiche Grundsatz: was neu angeschafft wird, soll belegbar sein. Die persönliche Lager- und Zeltausstattung wie zum Beispiel Betten, Bänke, Hocker, Tische etc. werden grundsätzlich von jedem selbst angeschafft und transportiert.

5. Mindestausrüstung (Bindend für jede Darstellung!)

Frauen

  • Leibhemd
  • Cotte
  • Surcotte / Übergewand
  • Strümpfe inkl. Bänder
  • Kopfbedeckung (Schleier)

 Männer

  • Leibhemd
  • Bruche
  • Cotte
  • Surcotte / Übergewand
  • Beinlinge inkl. Bänder
  • Kopfbedeckung
  • Gugel

Alle

  • Schuhe
  • Gürtel
  • Becher
  • Schale
  • Löffel
  • Messer
  • Materialien, Geräte und Werkzeuge für die persönliche Darstellung

6. Weitere Ausrüstung (das sollte jeder haben …)

Frauen

  • wärmendes Kleidungsstück (Cuculle, warme Surcotte)
  • Gugel
  • Schürze
  • Nähzeug

Männer

  • Tasche 
  • Messer oder Dolch
  • wärmendes Kleidungsstück (Cuculle, warme Surcotte, Garnache)

Alle

  • Strohsack
  • Wolldecke
  • Trippen
  • Leinen-Handtuch
  • Lichtquelle (Talglicht oder Lampe)
  • Beutel für Hygieneartikel und persönliche Gegenstände
  • Transportbehälter (Säcke, Körbe, Kiepen)